Wir sind für Sie da –
die ÜZW beantwortet Ihre Fragen.

Sie haben Fragen zum Thema Strom oder einem Ihrer Tarife? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Thema rund um Strom. Die richtige Fragen ist nicht dabei? Dann stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns unter der 08703 9255-190 an, schreiben Sie uns per E-Mail an service@uezw-energie.de oder vereinbaren Sie einen Termin direkt bei uns im Kundencenter. Wir freuen uns auf Sie!

Häufig gestellte Fragen
zu unseren Strom-Tarifen

Wie finde ich den geeigneten Stromtarif für mich?

Das geht bei der ÜZW ganz einfach: Sie geben Ihren Jahresverbrauch und Ihre PLZ an, der ÜZW Tarifrechner frägt noch Besonderheiten wie E-Auto (hierfür gibt es einen günstigen Autostrom) oder Wärmepumpe an und berechnet dann für Sie den besten Tarif.

Was muss ich bei einem Stromtarif-Wechsel beachten?

Wichtig: Vergleichen Sie richtig und schauen Sie genau hin. Nicht immer ist der vermeintlich günstigere Tarif eines anderen Anbieters auch der für Sie Beste. Eventuell verzichten Sie auf persönliche Ansprechpartner, haben lange Vertragslaufzeiten oder eine hohe Kostenerhöhung nach einem Jahr.

Was ist ein Eintarif- und was ist ein Doppeltarif-Zähler?

Je nach Zählertyp gibt es Ein-, Doppel- oder manchmal auch Mehrtarifzähler. Ein Zähler mit nur einem Zählwerk ist ein Eintarifzähler. Der Stromverbrauch, der über diesen Zähler gemessen wir, wird mit einem einheitlichen Arbeitspreis berechnet. Für Tag- und Nachtstrom zum Beispiel benötigen Sie einen Doppeltarifzähler mit zwei Zählwerken, damit der jeweilige Verbrauch zu den Tarif-Uhrzeiten gemessen werden kann. Abends und Nachts greift der sogenannte Niedertarif (NT), tagsüber der Hochtarif (HT).

Häufig gestellte Fragen
zum Baustrom

Wer ist für meinen Baustrom zuständig?

Für den Baustromkasten, den Anschluss und den Zähler der örtliche Netzbetreiber, für den Baustromtarif Ihr örtlicher Grundversorger. Sie können jedoch auch einen Sondervertragstarif wählen. Im Netzgebiet der ÜZW ist das zum einen die ÜZW Netz der örtliche Netzbetreiber und zum anderen die ÜZW Energie der Grundversorger.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Neben dem reinen Stromverbrauch müssen Sie weitere Kosten einplanen: Baustromkasten und Baustromzähler (zur Miete), Anschluss, Einbau und Installation.

Welche Tarife gibt es für Baustrom?

Sie erhalten bei der ÜZW Ihren Baustrom zum Tarif der Grundversorgung. Selbstverständlich können Sie sich auch für einen anderen ÜZW Stromtarif entscheiden.

Häufig gestellte Fragen
zum Thema Strom

Was ist der Grundpreis beim Strom?

Der Grundpreis ist ein monatlich fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch zu bezahlen ist. In dem Grundpreis inbegriffen sind fixe Kostenbestandteile wie die Kosten für den Stromzähler, dessen Wartung, Ablesung und Rechnungsstellung sowie eine Pauschale für die Strom-Bereitstellung.

Was ist der Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis ist die zweite Komponente neben dem Grundpreis, aus der sich der Strompreis ergibt. Er wird in Cent pro verbrauchter Kilowattstunde angegeben. Der Arbeitspreis setzt sich aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben sowie staatlichen Steuern und Abgaben zusammen.

Was ist ein Stromanbieter?

Der Stromanbieter wird oft auch als Stromlieferant oder Energieversorgungsunternehmen bezeichnet. Er ist für die Strom-Belieferung seiner Kunden und Kundinnen verantwortlich. Hier kann es sich um ein Stadtwerk oder ein regional oder bundesweit agierendes Energieunternehmen handeln. Jeder Haushalt hat das Recht, mit einem Anbieter seiner Wahl einen Stromliefervertrag abzuschließen oder den Anbieter zu wechseln.

Was ist ein Netzbetreiber?

Der Netzbetreiber ist verantwortlich für den Transport und die Verteilung von Strom von den Erzeugungsanlagen hin zu den Verbrauchern. Die sogenannten Übertragungsnetzbetreiber bedienen die großen Stromtrassen in der Hochspannung, für die einzelnen Haushalte ist der örtliche Verteilernetzbetreiber zuständig.

Was ist ein Messstellenbetreiber?

Der Messstellenbetreiber ist zuständig für den Einbau, den Betrieb, die Ablesung und die Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.

Häufig gestellte Fragen
zu Photovoltaik

Was ist ein Kilowatt-Peak?

Kilowatt-Peak, abgekürzt kWp, steht für das Leistungsmaß in der Photovoltaik. Es gibt an, welche Höchstleitung in Kilowatt (kW) eine PV-Anlage erbringen kann.

Wie gut sind die verwendeten Komponenten der PV-Anlage?

Die ÜZW verbaut nur erstklassige Marken-Komponenten. Wir planen jede PV-Anlage individuell nach Ihren Bedürfnissen und angepasst an die Gegebenheiten vor Ort. Module, Wechselrichter und Speicher stammen von führenden Anbietern und namhaften Unternehmen.

Ab wann lohnt sich der Kauf einer PV-Anlage?

Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen und unverbindlichen Termin mit einem unserer Fachexperten. Dieser rechnet gerne gemeinsam mit Ihnen durch, ob sich der Kauf einer PV-Anlage für Sie lohnt.

Welche Lebensdauer hat eine PV-Anlage?

Die Lebensdauer einer PV-Anlage hängt von der Qualität der verwendeten PV-Module ab. Nach aktuellem Stand können Sie je nach Art der Module mit 25 bis 30 Jahren Nutzungsdauer rechnen. Die Leistung der Module nimmt allerdings im Laufe der Nutzungszeit leicht ab. Man rechnet mit einer Verringerung von 0,2 % bis 0,5 %.

Häufig gestellte Fragen
zum Thema Post-EEG

Wie lange gelten die EEG-Regelungen für meine Anlage?

Das EEG-Gesetz sieht eine 20-jährige Vergütung vor und läuft immer bis zum 31.12., zzgl dem Jahr der Inbetriebnahme. Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen haben, wird die Anlage so behandelt, als wäre Sie im Jahr 2000 in Betrieb genommen worden.

Häufig gestellte Fragen
zur E-Mobilität

Wie lange sind die Lieferzeiten für eine Wallbox?

Derzeit betragen die Lieferzeiten bei Wallboxen aufgrund der sehr hohen Nachfrage bei den Herstellern leider mehrere Monate.

Muss ich meine Wallbox anmelden?

Ja, Sie müssen Ihre Wallbox bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber melden, bei mehr als 11 kW ist die Wallbox sogar genehmigungspflichtig.

Darf ich meine Wallbox selbst installieren?

Die Installation der Wallbox darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Häufig gestellte Fragen
zum Thema Umzug

 

Was muss ich bei meinem Umzug beachten?

Alles, was wir brauchen, ist Ihre neue Adresse und Ihre Zählernummer, dann kann die ÜZW einfach mitziehen. Zum Umzug lesen Sie noch Ihren Zählerstand für die Abschlussrechnung Ihrer alten Wohnung ab.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig mitteile?

Das kann natürlich mal passieren. In diesem Fall werden Sie weiter mit Strom versorgt, da Sie in der Grundversorgung landen. Von dort aus können Sie in einen Stromtarif wechseln.

Häufig gestellte Fragen
zum Thema Rechnungen

Warum zahle ich bei der ÜZW nur 11 Abschläge?

Bei uns erhalten Sie pünktlich Anfang Januar die Jahresverbrauchsabrechnung für das Vorjahr. Um dies zu ermöglichen geben wir Mitte/Ende Dezember die Rechnungssätze an unsere Druckerei weiter, wodurch die letzte Forderung im November – dem 11. Monat – zu leisten ist und so noch in der Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Wann erhalte ich die Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung für Ihren Strom erhalten Sie einmal im Jahr in der ersten Januarhälfte. Bevor wir die Rechnung erstellen, benötigen wir noch Ihren Zählerstand.

Häufig gestellte Fragen
zu Messstellenbetreibern

Welche Messsysteme gibt es?

Mechanische Stromzähler: Diese Zähler, etwa der klassische Ferraris-Zähler, sind in deutschen Haushalten noch weit verbreitet und haben eine lange Lebensdauer. Sie sind jedoch nicht fernauslesbar.

Digitale Stromzähler: Diese modernen Messeinrichtungen speichern den Stromverbrauch. Sie lösen in den nächsten Jahren die mechanischen Stromzähler ab.

Intelligente Messsysteme: Diese Messeinrichtungen sind mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden und können Messwerte versenden. Künftig sollen auch Tarifinformationen empfangen werden können, um Verbrauch und Erzeugung besser steuern zu können.

Wann bekomme ich das intelligente Messsystem?

Sie benötigen ein Intelligentes Messsystem, wenn Sie

  • mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen
  • eine Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaik) mit mehr als 7 kW Leistung betreiben
  • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung besitzen
Sind moderne Messeinrichtungen teurer als herkömmliche?

Sie bezahlen als Verbraucher bereits für die Miete Ihres Stromzählers und den Messstellenbetrieb. Die Kosten bei herkömmlichen Stromzählern und modernen Messeinrichtungen belaufen sich auf 20 Euro im Jahr, abgerechnet über Ihre Stromrechnung. Bei intelligenten Messsystemen fallen diese jedoch höher aus. Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber muss sich bei den Kosten an die Obergrenzen halten, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Eine ausführliche Kostenauflistung finden Sie im Preisblatt.

Wie läuft der Austausch des Zählers ab?

Zwei bis drei Wochen vor dem Zählerwechsel erhalten Sie von uns einen konkreten Terminvorschlag. Falls Sie einen anderen Termin benötigen, können wir diesen nach Rücksprache auch verschieben. Der Zählerwechsel dauert in etwa eine Stunde.
Zum vereinbarten Termin erhalten Sie Ihren neuen Zähler. Der Monteur braucht dann Zugang zum Zählerplatz. Bitte räumen Sie diesen gegebenenfalls rechtzeitig frei. Während der Montage kommt es zu einer kurzzeitigen Unterbrechung Ihres Stromanschlusses, Ihre Elektrogeräte werden in dieser kurzen Zeit nicht mit Strom versorgt. Nach dem Einbau des Intelligenten Messsystems schließt Ihr Monteur dieses ans Internet an und prüft, ob das System funktioniert.