Zählerstand melden

Ablesung Stromzähler der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG

Altheim – 16.11.2023. Vom 17. November bis 04. Dezember müssen wieder wie jedes Jahr die Stromzähler im Netzgebiet der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG (ÜZW) abgelesen werden. Für das komplette Versorgungsgebiet der Märkte Essenbach und Ergolding, der Gemeinden Wörth/Isar, Niederaichbach, Postau, Bayerbach und Niederviehbach sowie Teile der Gemeinden Weng, Ergoldsbach und Hohenthann verschickt die ÜZW deshalb ab dem 17. November per Post Ablesekarten, um anhand der Zählerdaten den Energieverbrauch für das Jahr 2023 der Haushalte zu ermitteln. ÜZW Mitarbeiter werden nur in Ausnahmefällen zur Zähler-Ablesung kommen.

Kunden, die eine Ablesekarte erhalten, werden gebeten, ihre Zählerstände online über das ÜZW Kundenportal (www.uezw-energie.de/kundenportal), per Telefon, Fax oder mit der Rücksendekarte zu übermitteln. Kunden, die bereits im Kundenportal registriert sind, erhalten die Aufforderung zur Ablesung per E-Mail. Die ÜZW als Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, auch bei Nicht-Kunden einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Diesen Wert sendet die ÜZW an den betreffenden Energielieferanten weiter. Sollten die Zählerstände nicht zum Rücksendetermin gemeldet werden, muss die ÜZW eine Schätzung vornehmen.

„Wir werden im Laufe der kommenden Monate sehen, was als Entlastung für das Stromnetz dienen kann und welche Varianten auch dem Kunden Vorteile bringen können“, erklärt Michael Forstner, Vorstand der ÜZW Energie.

Für die stundengenaue Abrechnung müssen jedoch die Daten über einen intelligenten Stromzähler an den jeweiligen Stromanbieter übermittelt werden. Nur so ist auch ein verbrauchsoptimiertes Abnahmeverhalten durch den Verbraucher möglich und nur so kann er seinen Stromverbrauch den günstigen Preisstufen anpassen und zeitnah handeln. „Bis der dynamische Tarif allen Kunden angeboten werden kann, muss das Intelligente Messsystem flächendeckend ausgerollt sein und IT-seitige Anpassungen an der Abrechnungssoftware durchgeführt werden“, so Forstner weiter. „Der Roll-Out des Intelligenten Messsystems erfolgt ab 2024 stufenweise nach den gesetzlichen Vorgaben.“

Aktuell gliedert sich der dynamische Tarif der ÜZW in vier Preisgruppen, je nach verfügbarer Strommenge im Netz ist er dabei besonders günstig oder teurer. Dabei gilt eine Preisgruppe immer für mindestens zwei Stunden, um eine gewisse Planbarkeit zu garantieren. Der Kunde wird informiert, sobald sich die Preisgruppe ändert. Interessant ist der dynamische Tarif vor allem für Verbraucher, die ihren Stromverbrauch intelligent steuern wollen, etwa indem sie ihr E-Auto dann laden, wenn die Preisgruppe günstig ist oder den Betrieb ihrer Wärmepumpe entsprechend danach ausrichten.