Grund- und Ersatzversorgung
für Gewerbe

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom zu transparenten Preisen sicherzustellen.

BELIEFERUNG AN
NICHT-HAUSHALTSKUNDEN

Im Netzgebiet der Überlandzentrale Wörth/I. – Altheim Netz AG beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in höheren Spannungsebenen im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unseren unten aufgeführten Preistabellen.

Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.

STROMPREISE FÜR DIE GRUNDVERSORGUNG
FÜR NICHT-HH-KUNDEN* MIT REGISTRIERENDER LEISTUNGSMESSUNG

STROMPREISE FÜR DIE ERSATZVERSORGUNG UND ERSATZBELIEFERUNG
FÜR NICHT-HH-KUNDEN* MIT REGISTRIERENDER LEISTUNGSMESSUNG

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Sie möchten sich persönlich zu unseren Stromtarifen beraten lassen oder zu einem unserer Stromtarife wechseln? Dann rufen Sie uns an, schreiben uns eine E-Mail oder vereinbaren einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater vor Ort.

08703 9255-190