Wie setzt sich der
Strompreis zusammen?

Die Höhe des Strompreises ist oft Teil öffentlicher Diskussionen. Betrachtet man die einzelnen Bestandteile genauer, die der Haushaltskunde mit dem Strompreis bezahlt, ergibt sich ein sehr differenziertes Bild. Steuern, Abgaben sowie diverse Umlagen bilden mittlerweile den Großteil des Strompreises. Die Kosten der Energiewende werden vorrangig mittels Umlagen von allen Stromverbrauchern finanziert. Nähere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Komponenten finden Sie in der Übersicht unten.

WOHER KOMMT
UNSER STROM

Strom entsteht in Kraftwerken oder aus regenerativen Energiequellen und wird über das Stromnetz der Energieversorger in die Haushalte weitergeleitet. Ist der Strom einmal ins Netz eingespeist, ist er nicht mehr unterscheidbar. Strom ist Strom, egal
wie er erzeugt wurde. Vergleichbar ist das Prinzip mit einem See, der von mehreren Flüssen gespeist wird. Aus welchem Fluss letztendlich das Wasser im See stammt, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Deshalb müssen Energieversorger zusätzlich nachweisen, woher sie ihren Strom beziehen und welche Quellen sie nutzen. Als Kunde können Sie so beispielsweise einen Ökostromtarif wählen und sicher sein, dass Sie regenerative Energien unterstützen.

STEUERN, UMLAGEN UND ABGABEN

  • Konzessionsabgabe

    Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe bestimmt die jeweilige Kommune selbst. Die maximale Höhe richtet sich nach der Größe der Gemeinde/Stadt (im Netzgebiet der ÜZW maximal 1,32 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung).

    NETTO PREISE:

    Hier finden Sie die aktuellen Höhen der Konzessionsabgabe Ihrer Gemeinde.

  • Netzentgelt

    Das Netznutzungsentgelt oder Netzentgelt ist ein Preis, den jeder Stromnetzbetreiber für die Nutzung des Stromnetzes zur Durchleitung der Energie an die Verbraucher erhebt. Ähnlich einer Briefmarke als Porto. Die Ermittlung der Netzentgelte ist durch Gesetze und Verodnungen geregelt und wird von der Bundesnetzagentur bzw. Landesregulierungsbehörden überprüft. Das Netzentgelt variiert je nach Netzbetreiber.

    NETTO PREISE:

    Zum Netzentgelt des regionalen Netzbetreibers ÜZW Netz AG.

  • Stromsteuer

    Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.

    NETTO PREISE:

    2025: 2,050 ct/kWh

  • EEG Umlage

    Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt. Zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022.

    NETTO PREISE:

    2025: 0,000 ct/kWh
    (bis 30.6.2022: 3,723 ct/kWh)

  • KWKG-Umlage

    Mit der KWKG-Umlage wird die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

    NETTO PREISE:

    2025: 0,277 ct/kWh
    (2024: 0,275 ct/kWh)

  • Aufschlag für besondere Netznutzung
    (bis 2024: §19 StromNEV-Umlage)

    Der Betrag des Aufschlags für besondere Netznutzung setzt sich aus den Kosten der § 19 StromNEV-Umlage und aus der EE-Netzkostenverteilung zusammen. Dabei entfällt etwa ein Anteil von 60 Prozent auf die Kosten der EE-Netzkostenverteilung. Mit der §19 StromNEV-Umlage wurde die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen wurden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

    NETTO PREISE:

    2025: 1,558 ct/kWh
    (2024: 0,643 ct/kWh)

  • Offshore-Haftungsumlage

    Mit der Offshore-Haftungsumlage nach §17f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

    NETTO PREISE:

    2025: 0,816 ct/kWh
    (2024: 0,656 ct/kWh)

  • Umlage für
    abschaltbare Lasten

    Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden die Vergütungen für die Bereitstellung von Abschaltleistung finanziert. Die aus der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) entstehenden Belastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

    NETTO PREISE:

    2025: 0,000 ct/kWh
    (2024: 0,000 ct/kWh)

  • Mehrwertsteuer

    Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit allen oben genannten Bestandteilen erhoben.

    NETTO PREISE:

    19 %

BEGRIFF ERLÄUTERUNG NETTO PREISE

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe bestimmt die jeweilige Kommune selbst. Die maximale Höhe richtet sich nach der Größe der Gemeinde/Stadt (im Netzgebiet der ÜZW maximal 1,32 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung).

Hier finden Sie die aktuellen Höhen der Konzessionsabgabe Ihrer Gemeinde.

Netzentgelt

Das Netznutzungsentgelt oder Netzentgelt ist ein Preis, den jeder Stromnetzbetreiber für die Nutzung des Stromnetzes zur Durchleitung der Energie an die Verbraucher erhebt. Ähnlich einer Briefmarke als Porto. Die Ermittlung der Netzentgelte ist durch Gesetze und Verodnungen geregelt und wird von der Bundesnetzagentur bzw. Landesregulierungsbehörden überprüft. Das Netzentgelt variiert je nach Netzbetreiber.

Zum Netzentgelt des regionalen Netzbetreibers ÜZW Netz AG.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Stromverbrauch.

2025: 2,050 ct/kWh

EEG Umlage

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt. Zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022.

2025: 0,000 ct/kWh
(bis 30.6.2022: 3,723 ct/kWh)

KWKG-Umlage

Mit der KWKG-Umlage wird die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

2025: 0,277 ct/kWh
(2024: 0,275 ct/kWh)

Aufschlag für besondere Netznutzung
(bis 2024: §19 StromNEV-Umlage)

Der Betrag des Aufschlags für besondere Netznutzung setzt sich aus den Kosten der § 19 StromNEV-Umlage und aus der EE-Netzkostenverteilung zusammen. Dabei entfällt etwa ein Anteil von 60 Prozent auf die Kosten der EE-Netzkostenverteilung. Mit der §19 StromNEV-Umlage wurde die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen wurden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

2025: 1,558 ct/kWh
(2024: 0,643 ct/kWh)

Offshore-Haftungsumlage

Mit der Offshore-Haftungsumlage nach §17f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

2025: 0,816 ct/kWh
(2024: 0,656 ct/kWh)

Umlage für
abschaltbare Lasten

Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden die Vergütungen für die Bereitstellung von Abschaltleistung finanziert. Die aus der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) entstehenden Belastungen werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.

2025: 0,000 ct/kWh
(2024: 0,000 ct/kWh)

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit allen oben genannten Bestandteilen erhoben.

19 %

STROMPREIS
DREI WESENTLICHE BESTANDTEILE

Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises 2023 (bei 19% MwSt.)
für einen Haushalt in Deutschland mit 3.500 kWh Jahresverbrauch.

 

Ende der Strompreisbremse:
Zum 31.12.2023 ist diese ausgelaufen

Die Bundesregierung hat den Strompreis für private Haushalte vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreisbremse wurde seit dem 1. März 2023 umgesetzt, galt rückwirkend zum 1. Januar 2023 und endet Ende 2023. Finanziert wurde der Strompreisdeckel durch Bundesfinanzmittel. Übrigens: Von der Strompreisbremse waren 95 % der ÜZW Kunden gar nicht betroffen, da sie aufgrund ihres Tarifs einen günstigeren Arbeitspreis haben.

Mehr zur Strompreisbremse

Häufig gestellte Fragen
zum Thema Strom