Große Photovoltaik-Anlage

Pressemitteilung

 14. Mai 2025

Abregelung von EE-Anlagen wegen Netzengpass

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht. In Bayern wurde dabei schwerpunktmäßig Photovoltaik zugebaut. Diese Anlagen erzeugen immer häufiger mehr Strom, als für die Versorgung vor Ort bzw. in Bayern nötig ist. Der überschüssige Strom wird dann über die Netzinfrastruktur bei Bedarf bis ins europäische Übertragungsnetz zurückgespeist. Reichen die Netzkapazitäten nicht aus, greifen die Übertragungsnetzbetreiber, wie auch die Verteilnetzbetreiber, regelnd in die Erzeugung der dezentralen Einspeiseanlagen ein. Derartige Regelungen zählen heute zum Alltag eines Stromnetzbetreibers und dienen dem Erhalt der Stabilität im Stromnetz. Sie werden Redispatch genannt und sind Teil der operativen Umsetzung von Maßnahmen gemäß § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes.

Leider kommt es im überregionalen Stromnetz an beinahe jedem sonnigen Tag zu Netzzuständen, die im bayerischen Übertragungsnetz zu enormen Engpässen führen. Dadurch werden Maßnahmen nach § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes eingeleitet und die Stromerzeugungsanlagen, unter anderem in Teilen des Netzgebietes der ÜZW, müssen abgeschaltet werden.

Der Prozess folgt einem gesetzlich vorgegebenen Kaskadenprinzip: Bei sich abzeichnenden potenziellen Stromnetzengpässen und einer drohenden Überlastung des Netzes, weist der Übertragungsnetzbetreiber die nachgelagerten Verteilnetzbetreiber (ÜZW) an, an einem bestimmten Netzknoten die Rückspeisung in das Übertragungsnetz zu reduzieren. Dies erfolgt durch das sogenannte Redispatch. Es werden EE-Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW abgeregelt. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, so fordert der Übertragungsnetzbetreiber abermals konkrete Maßnahmen nach § 13.2 EnWG an. Dadurch müssen EE-Anlagen zwischen ca. 30 bis 100 kW abgeregelt werden.

In den zurückliegenden Monaten wurde das beschriebene Kaskadenprinzip an sonnigen Tagen fast täglich durch den Übertragungsnetzbetreiber angefordert. Da die Anforderung oftmals bereits in den Morgenstunden übermittelt wird, die EE-Anlagen jedoch bei weitem noch nicht ihre installierte Leistung erzeugen, muss die ÜZW Netz oftmals alle regelbaren EE-Anlagen größer 100 kW abregeln.

Zur Erklärung: Eine EE-Anlage mit z. B. 500 kW installierter Leistung kann bei sonniger Witterung von etwa 11:30 – 13:30 Uhr annähernd ihre Nennleistung erzeugen, also ca. 500 kW. Gegen 09:00 Uhr am Morgen kann die beschriebene EE-Anlage auf Grund des niedrigen Sonnenstandes nicht mehr als 25 – 30 % der installierten Leistung erzeugen. Somit muss die ÜZW bei einer Reduzierungsmaßnahme in den Morgenstunden alle zur Verfügung stehenden EE-Anlagen abregeln, um die angeforderte Leistung reduzieren zu können.

Die ÜZW Netz AG reagiert bei Aufforderungsmitteilungen der vorgelagerten Netzbetreiber unverzüglich und nimmt die Reduzierung der Aufspeisung (Rückspeisung in die höhere Netzebene) gemäß den gesetzlichen Vorgaben in seinem Netzgebiet vor. Sollten die Schaltmaßnahmen und das Steuerpotential für Einspeisung, wie es oben beschrieben wurde, für die angeforderte Leistungsreduzierung nicht ausreichen, trennt der vorgelagerte Verteilnetzbetreiber nach und nach Komponenten vom Netz, bis die angeforderte Leistungsreduzierung erreicht ist.

Verantwortung tragen in diesem Zusammenhang auch die Betreiber von EE-Anlagen größer 30 kW, die verpflichtet sind, die Regelbarkeit ihrer Anlagen sicherzustellen.

Deutschland verfügt über eines der stabilsten Stromnetze der Welt. Aber in der Transformation der Energieversorgung steigen die Herausforderungen für den operativen Betrieb der Stromnetze. Die ÜZW Netz AG und alle anderen Netzbetreiber setzen alles daran, immer eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Bislang ist das sehr gut gelungen. Die ÜZW Netz AG ist sich der großen Verantwortung bewusst und bereitet sich gewissenhaft auf alle Szenarien vor. Auf diese eventuellen Stromabschaltungen sollten sich jedoch alle Stromverbraucher (Pflegeeinrichtungen, Haushalte, Gewerbebetriebe, die Industrie usw.) bestmöglich vorbereiten.

Auf Grund des weiteren Zubaus von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und den nicht Schritthaltenden Netzausbaus des Übertragungsnetzes wird es vermutlich auf absehbare Zeit vermehrt zu Abregelungen von EE-Anlagen kommen. Anlagenbetreiber können diesen Abregelungen u.a. durch die Installation von Batteriespeichern entgegenwirken.

Nadine Frankenberger Kontakt Marketing und Presse ÜZW Energie AG

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