Kunden, die im Kundenportal registriert sind, erhalten die Aufforderung per E-Mail und können dann im Kundenportal den Zählerstand melden. Alle anderen erhalten wie gewohnt per Post eine Ablesekarte. Wer ein Intelligentes Messsystem (Smart Meter) als Stromzähler hat, muss keinen Zählerstand mehr melden, außer er bekommt explizit eine Ableseaufforderung. ÜZW Mitarbeiter werden nur in Ausnahmefällen persönlich zur Zähler-Ablesung kommen.
Die ÜZW als Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, auch bei Nicht-Kunden einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Diesen Wert sendet die ÜZW an den betreffenden Energielieferanten weiter. Sollten die Zählerstände nicht zum Rücksendetermin gemeldet werden, muss die ÜZW eine Schätzung vornehmen.