Erzeugen Sie Ihren Strom selbst
und speisen Sie ihn in unser Netz ein

Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Stromeinspeisung in das Stromnetz der ÜZW.

Falls Sie sich sicher sein wollen, ob unser Netz aktuell den selbst erzeugten Strom an dem geplanten Standort aufnehmen kann, können Sie gerne per E-Mail an einspeiser@uezw-strom.de eine Netzvoranfrage stellen. Geben Sie bitte Ort, Leistung und Betreiber an.

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Anschluss einer
Erzeugungsanlage

  1. Sie beauftragen einen eingetragenen Elektrofachbetrieb.
  2. Dieser reicht in Ihrem Auftrag die vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen bei uns ein.
  3. Wir prüfen, ob ein vorhandener Netzanschluss für die Einspeiseanlage genutzt werden kann oder ein neuer Anschluss erstellt werden muss.
  4. Wir ermitteln parallel über eine Netzberechnung den Anstieg der Spannungsanhebung.
  5. Sie und Ihr Elektrofachbetrieb erhalten ein Schreiben über die Anschlussmöglichkeiten Ihrer Einspeiseanlage.

Nachdem Ihr Stromzähler montiert bzw. ausgetauscht wurde, können Sie Strom in unser Netz einspeisen. Das Messentgelt richtet sich nach unseren üblichen Preisblättern.

Stromspeicher
anmelden.

Sie möchten einen Stromspeicher nutzen, um den Anteil Ihres Eigenverbrauchs an selbst erzeugten Strom zu erhöhen? Dann müssen Sie Ihren Stromspeicher anmelden. Bitte beachten Sie hierzu die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Zu den Anschlussbedingungen

Aufhebung 70 %-
Wirkleistungsgrenze.

Sie haben eine PV-Anlage unter 7 kWp und möchten die 70 %-Regelung der Wirkleistungsbegrenzung aufheben? Dann füllen Sie einfach das Formular aus und senden Sie es uns zurück. Für die technische Umstellung Ihrer Anlage benötigen Sie dann einen Elektriker.

Download Antrag

Meldung steckfertige
Anlage bis 600 W

Sie möchten uns Ihr Plug-In-Modul / Steckdosenmodul melden? Senden Sie uns einfach das ausgefüllte Formular zurück. Ein Zählerwechsel kann notwendig werden.

Download

Betreiberwechsel
Erzeugungsanlage.

Ihre PV-Anlage wechselt den Betreiber? Dann füllen Sie bitte das Übergabeprotokoll aus und senden uns dieses zurück.

Download

Abrechnung
und
Vergütung

Sie erzeugen in Ihrer eigenen Anlage Strom und speisen diesen in das Netz der ÜZW ein. Notwendig dafür ist ein Einspeisevertrag zwischen Ihnen als Erzeuger und uns als Netzbetreiber. Voraussetzung hierfür ist die Abnahme der Anlage durch uns. Die Abrechnung und Vergütung erfolgt gemäß den vertraglichen Regelungen zwischen Ihnen und der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG. Um eine korrekte Abrechnung zu erstellen, benötigen wir von Ihnen die Zählerstände Ihrer Erzeugungsanlage zum 31.12., diese können Sie ganz einfach und schnell über das Kundenportal übermitteln.

Die Einspeisevergütung richtet sich nach Ihrem Eintrag im Marktstammdatenregister.

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EINSPEISEMANAGEMENT

Durch die wachsende Zahl der EEG-Anlagen in unseren Netzen wächst auch die Menge an eingespeister Energie.
Das Stromnetzt stößt deshalb immer wieder an seine Kapazitätsgrenzen. In solchen Fällen werden aus Sicherheits-
gründen Erzeugeranlagen abgeriegelt, um vor einer möglichen Überlastung zu schützen. Diese Maßnahmen
bezeichnet man als Einspeisemanagement.

Je nach Einspeiseleistung der Anlage werden unterschiedliche Techniken verbaut, die das Signal zur Reduzierung
der Einspeisung ferngesteuert übertragen. Welche Technik für Ihre Anlage notwendig ist, erfahren Sie bei der
Beantragung Ihres Netzanschlusses. Betroffen sind alle Anlagen mit einer Leistung von über 25 kW und alle
Photovoltaikanlagen unabhängig ihrer installierten Leistung. Die Kosten hierfür trägt der Anlagenbetreiber.
Bitte beachten Sie: Kommt der Anlagenbetreiber der Ausstattungspflicht nicht nach, wird die Förderung bis zur
Beseitigung des Verstoßes auf den Monatsmarktwert bzw. bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor 31.07.2014 auf
Null reduziert.

Installierte Leistung                                                                                                                                                       Technische Einrichtung


unter 25 kWp                                                                                                                                                                     Funkrundsteuerempfänger oder 70 %-Regelung


25 bis 100 kW/kWp                                                                                                                                                           Funkrundsteuerempfänger


über 100 kW/kWp                                                                                                                                                              Fernwirktechnik