Kunden, die eine Ablesekarte erhalten, werden gebeten, ihre Zählerstände online über das ÜZW Kundenportal (www.uezw-energie.de/kundenportal), per Telefon, Fax oder mit der Rücksendekarte zu übermitteln. Kunden, die bereits im Kundenportal registriert sind, erhalten die Aufforderung zur Ablesung per E-Mail. Michael Forstner, Vorstand der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG: „Wir schränken auch in diesem Jahr soweit es geht direkte Kundenkontakte ein, das betrifft auch die Zählerstands-Ermittlung. Aus diesem Grund werden wir erneut keine Ableser schicken, nur in vereinzelten Fällen kommen ÜZW Mitarbeiter zum Ablesen.“ Die ÜZW als Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, auch bei Nicht-Kunden einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Diesen Wert sendet die ÜZW an den betreffenden Energielieferanten weiter. Sollten die Zählerstände nicht zum Rücksendetermin gemeldet werden, muss die ÜZW eine Schätzung vornehmen.
Pressemitteilung
20. September 2021
Ablesung Stromzähler der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG
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