Beim Umzug muss der Stromvertrag umgemeldet werden

Pressemitteilung

 13. Mai 2025

Das ändert sich ab 6. Juni für Stromkunden

  • Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden theoretisch möglich

  • Kein rückwirkender Wechsel mehr durchführbar

Mehr als 8 Mio. Menschen ziehen laut einer Studie der Deutschen Post (2024) jährlich in Deutschland um. Neben vielen anderen organisatorischen Aufgaben muss am Ende auch dem Stromanbieter Bescheid gegeben werden. Konnten sich Kunden in der Vergangenheit bis zu sechs Wochen rückwirkend bei ihrem Anbieter ab- und anmelden, ist dies ab 6. Juni nicht mehr möglich.

Hintergrund sind die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BK6-22-024), die einen Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden einführen und sich damit auf die Mitteilungsfristen bei Ein- und Auszug auswirken. Rechtliche Grundlage der Vorgabe ist §20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welches damit die EU-Richtlinie 2019/944 umsetzt. Ziel: Verbraucher sollen künftig leichter Energieversorger wechseln können und der Prozess wesentlich beschleunigt werden.

24 Stunden Lieferantenwechsel: Schnellere Marktkommunikation, aber keine Änderung der Vertragsfristen

Die neuen Regelungen betreffen vor allem die technischen Abläufe im Hintergrund. Sobald Verbraucher sich für einen neuen Stromlieferanten entscheiden – etwa aufgrund eines Umzugs – müssen die beteiligten Marktpartner (Stromlieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) ihre digitalen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Dies soll grundsätzlich den Wechselprozess beschleunigen, da dieser in der Vergangenheit bis zu drei Wochen dauern konnte.

Die schnellere Marktkommunikation wirkt sich jedoch nicht auf Vertragsfristen aus: Die Kündigungsfristen eines Vertrags bleiben bestehen.

MaLo-ID künftig notwendig

Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen beim Lieferantenwechsel für Strom eingehalten werden können, müssen Kunden nicht mehr ihre Zählernummer, sondern ihre Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, angeben. Diese elfstellige Kennziffer ist auf jeder Stromrechnung zu finden. Sie erlaubt unabhängig vom Zähler eine eindeutige Zuordnung und erleichtert die Verwaltung der Daten. Weiß der Verbraucher die MaLo-ID nicht, kann der Stromlieferant über die Zählernummer diese Kennziffer beim zuständigen Netzbetreiber anfragen.

Wichtige Empfehlung: Strom-Ab-/Anmeldung bei Umzug 14 Tage im Voraus

Konnten Verbraucher in der Vergangenheit bis zu sechs Wochen rückwirkend einen Stromvertrag abschließen, lässt die neue Regelung nur noch eine für die Zukunft durchgeführte An- und Abmeldungen zu.Da bei einem Umzug ein Stromliefervertrag nicht automatisch endet, müssen Verbraucher rechtzeitig klären, was sie möchten – den Stromvertrag mitnehmen oder sich im Falle eines Lieferantenwechsels für einen neuen Anbieter entscheiden. Egal, wie sich der Kunde entscheidet: Die Information sollte für einen reibungslosen Ablauf mindestens 14 Tage vor Umzug und Neueinzug an den jeweiligen Stromanbieter gemeldet werden. Der Zählerstand kann am Tag des Umzugs nachgereicht werden.

Grundsätzlich gelten für einen Wechsel weiterhin die Vertragskonditionen zu Laufzeit und Kündigungsfrist. Nicht jeder Vertrag lässt einen sofortigen Wechsel bei Änderung des Wohnorts zu.

Was passiert bei einer zu späten Ab- oder Ummeldung?

Melden Kunden ihren Stromliefervertrag erst nach dem Auszug ab, ist ein Wechsel erst im Nachgang möglich. Die bis dahin entstandenen Stromkosten für ihre ehemalige Wohnung müssen die Verbraucher zahlen, wenn sie sich nicht mit dem Ver- oder Nachmieter einigen.

Erfolgt eine Anmeldung des Stroms für die neue Wohnung nicht fristgerecht, wird der Kunde trotzdem mit Strom versorgt. Hier greift die so genannte Grundversorgung des jeweils dafür zuständigen Anbieters, aus der mit einer 14-tägigen Kündigungsfrist gewechselt werden kann.

Fazit: Das müssen Verbraucher wissen

Der 24 Stunden-Lieferantenwechsel ist vor allem aus technischer Sicht zu sehen und läuft beim Stromwechsel im Hintergrund. Er hat keine Auswirkung auf Vertragslaufzeiten, aber auf die Ab- und Ummeldung des Stroms von Mietern und Vermietern im Falle eines Umzugs. So sollten sich Verbraucher ab dem 6. Juni 14 Tage im Voraus bei ihrem Stromlieferanten melden, rückwirkend ist es dann nicht mehr möglich.

Nadine Frankenberger Kontakt Marketing und Presse ÜZW Energie AG

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