Stromverträge an der Haustür: Vorsicht vor ungewolltem Wechsel

Pressemitteilung

 13. Oktober 2026

Stromverträge an der Haustür:
Vorsicht vor ungewolltem Wechsel

So erkennen Sie typische Maschen
und schützen Ihre Vertragsdaten

Bei der ÜZW Energie melden sich aktuell erneut Kundinnen und Kunden, bei denen nach einem Haustürbesuch ein Anbieterwechsel in die Wege geleitet wurde, obwohl sie gar nicht wechseln wollten. Wir erklären, welche Maschen dahinterstecken können und was Betroffene tun sollten.

Welche Maschen an der Haustür vorkommen

Haustürgeschäfte im Stromsektor sind grundsätzlich zulässig. Manche Vertreter:innen versuchen jedoch, durch falsche Angaben Vertrauen zu gewinnen oder Druck aufzubauen. So geben sie sich beispielsweise als Mitarbeitende des örtlichen Grundversorgers aus, behaupten, der bestehende Vertrag laufe aus, der bisherige Anbieter stelle seinen Betrieb ein oder eine Vertragsumstellung sei zwingend erforderlich.

Unter dem Vorwand einer Zählerstandskontrolle oder einer Überprüfung der Stromrechnung werden mitunter auch Vertragsunterlagen, Zählernummern oder Unterschriften verlangt. Diese können dazu genutzt werden, einen ungewollten Anbieterwechsel einzuleiten. Die reine Weitergabe von Daten ist jedoch keine Zustimmung zu einem neuen Stromvertrag.

So schützen Sie sich

Unterschreiben Sie nichts, wenn Sie sich nicht sicher sind, und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben, damit Sie es in Ruhe prüfen können. Wenn Sie keinen Wechsel wünschen, geben Sie unbekannten Werbenden auf keinen Fall Ihre Zählernummer, Kundennummer oder Vertragsunterlagen heraus. Fragen Sie nach dem Namen und dem Unternehmen und überprüfen Sie einen angeblichen Auftrag direkt bei Ihrem Versorger. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Sie können das Verkaufsgespräch jederzeit beenden.

Schon betroffen? Handeln Sie schnell

Verbraucher können einen an der Haustür geschlossenen Stromvertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Fehlt die korrekte Belehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht auf zwölf Monate und 14 Tage. Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, bestreiten Sie den Abschluss beim neuen Anbieter und widerrufen Sie vorsorglich Vertrag und Kündigungsvollmacht. Informieren Sie auch umgehend Ihren bisherigen Versorger. Bei der Klärung hilft Ihnen die Verbraucherzentrale.

Reinhard Mayer, Bereichsleiter ÜZW

Marketing & Presse
ÜZW Energie AG

Reinhard Mayer

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