„Wir warnen dringend davor, in diesen Fällen persönliche Angaben zu machen, um keine Verträge per Telefon zu schließen. Sonst befindet sich der Betroffene schnell in einem ungewollten Vertragsverhältnis“, erklärt Reinhard Mayer, Bereichsleiter Zentrale Funktionen der ÜZW Energie AG. „Sollte ein ungewollter Vertrag zustande kommen, kann man binnen 14 Tagen von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Am besten schriftlich per Einschreiben.“
Die aktuellen Anrufe sind nicht die ersten dieser Art: Immer wieder sind unseriöse Werber unterwegs, die sich unzulässiger Methoden bedienen und falsche Behauptungen aufstellen. Bei der ÜZW kann sich jeder Kunde persönlich im Kundencenter, telefonisch oder auch per Mail bei Bedarf kostenlos beraten lassen. Aktuelle Angebote oder Informationen der ÜZW erfolgen immer schriftlich. „Dank unserer langfristigen Einkaufspolitik an der Strombörse können wir unseren Kunden trotz der sehr schwierigen Zeit am Energiemarkt faire Strompreise bieten. Viele Stromdiscounter haben ihre Kunden von heute auf morgen vor die Türe gesetzt – die ÜZW sichert als Grundversorger auch diese Kunden im Netzgebiet ab und versorgt sie mit Strom“, so Mayer.
Pressemitteilung
2. Februar 2022
ÜZW warnt vor falschen Telefonanrufen
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