„Wir warnen Betroffene dringend davor, am Telefon persönliche Angaben zu machen, um keinen ungewollten Vertrag abzuschließen. Sonst kann schnell ein ungewollter Stromvertrag untergeschoben werden“, erklärt Michael Forstner, Vorstand der ÜZW Energie AG. „Falls das passiert, kann man binnen 14 Tagen von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Am besten schriftlich per Einschreiben.“
Die aktuellen Anrufe sind nicht der einzige unseriöse Stromvertrieb: Immer wieder sind unseriöse Werber unterwegs, die auch an der Haustüre klingeln und dort Druck ausüben.
„Wir erhöhen aktuell auch nicht unsere Preise, sondern haben Sie zum 1. Januar 2026 sogar gesenkt. Preis-Angebote oder Informationen der ÜZW erfolgen immer schriftlich, nie per Telefon. Sollten sich Kunden nicht sicher sein, raten wir, sich den Namen des Anrufers zu notieren und im Kundencenter der ÜZW rückzufragen, ob es sich um einen Mitarbeitenden der ÜZW handelt“, so Forstner.