Alle wichtigen Infos zur
Strompreisbremse

Sicherlich haben Sie es schon mitbekommen: Die Strompreisbremse wurde von der Bundesregierung verabschiedet und greift seit 1. März rückwirkend zum 1. Januar. Ihr Abschlag wurde also erstmalig im März um die Entlastungssumme reduziert und ab dann auch erst rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Was das konkret für Ihren Abschlag bedeutet, erfahren Sie von uns noch detailliert in schriftlicher Form. Unser IT-Dienstleister arbeitet derzeit mit Hochdruck an den Anpassungen des EDV-Abrechnungssystems. Sobald die Anpassungen durchgeführt sind, erhalten Sie Ihr Schreiben mit Ihren persönlichen Informationen zur Strompreisbremse.

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Strompreisbremse zusammengestellt.

Die Informationen zur Strompreisbremse sind auf dem Stand von Dezember 2023. Auch wenn die Strompreisbremse greift, kann es lohnend sein, Strompreise zu vergleichen.

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